Einreise USA

USA Einreisebestimmungen Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

ESTA - Anmeldung ist jetzt Pflicht

Für USA-Reisende ist eine Anmeldung über das elektronische ESTA-System seit dem 20.01.2010 Pflicht.

Bislang wurde Passagieren, die ohne ESTA-Genehmigung in den USA angekommen sind, erlaubt, an Bord des Flugzeuges zurückzugehen und das Einreiseformular dort manuell auszufüllen. Damit ist Schluss. Laut US-Botschaft können die Fluggesellschaften sich jetzt weigern, Passagiere ohne ESTA Anmeldung an Bord zu lassen. Die Beamten an den Einreiseschaltern können Passagieren ohne ESTA Genehmigung die Einreise in die USA verweigern. Die Behörden empfehlen Reisenden, die Einreisegenehmigung spätestens 72 Stunden vor Abreise über die ESTA-Homepage http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/

Hier finden Sie eine Kurz-Zusammenfassung der U.S. Customs and Border Protection zum Thema ESTA. [289 KB]

 

NEU: SECURE FLIGHT

Einreisebestimmungen für die USA – Erfassung von Secure Flight Daten
Seit November 2009 erfolgt die Sicherheitsüberprüfung der Passagiere in den USA durch die TSA (Transportation Security Administration). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, drei Tage vor Abflug die geforderten Daten an die TSA zur Überprüfung zu senden und die Ergebnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Die Angaben werden, verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards, von Condor an die amerikanische Behörde TSA übermittelt. Ihre Daten werden nicht weiter verwendet.

Dies gilt für alle Condor Flüge in die USA, sowohl bei Einreise als auch bei Zwischenlandung, egal ob Sie Ihren Condor Flug über condor.com, ein stationäres Reisebüro, ein Internetreisebüro oder im Rahmen einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben. Nicht angegeben werden müssen die Daten für Babys (Kleinkind unter 2 Jahren), wenn bei Rückreise das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Falls ein Teil Ihrer Flugbuchung von einer unserer Partner-Fluggesellschaften durchgeführt wird, wenden Sie sich für diese Teilstrecke bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.

Der Fluggast muss außer persönlichen Daten auch Informationen aus seinem Reisedokument (z. B. Reisepass) sowie ggf. seine Übernachtungsadresse und seine Regress-Nummer* angeben.
Wir möchten Sie darum bitten, die Daten möglichst frühzeitig, am besten direkt nach Buchung einzugeben. Bitte halten Sie für die Datenerfassung Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisedokument bereit.

Die gesamten Informationen müssen unbedingt bis 75 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin für alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Flüge erfasst sein, damit sie an die TSA übermittelt werden können. Spätere Erfassungen der Angaben sind über das Online-Formular nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesem Ausnahmefall bitte direkt an den Check-in. Ohne die Angabe Ihrer Daten sieht sich Condor gezwungen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann vorkommen, dass die TSA die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich abschließen kann, da noch Fragen zu den Passagierdaten bestehen. In diesem Fall werden diese beim Check-in geklärt.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug in die USA nicht antreten können.

Das Online-Formular (USA Datenformular) für die Eingabe der Secure Flight Daten finden Sie hier:

USA Datenformular

*Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Regress-Nummer) mitgeteilt.

Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis, zu dessen Angabe Condor durch die TSA verpflichtet ist:

Die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung mit den sog. Watchlisten zur Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht (auf Rechtsgrundlage des 49 U.S.C. Abschnitt 114, des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Versäumnisse mit der Pflicht zu Übergabe dieser Daten können zur Transportverweigerung führen oder zur Verweigerung des Zutritts zum Flugsteig. Sie werden ebenfalls aufgefordert, die sog. Regress-Nummer anzugeben, falls vorhanden. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Details zu TSA Datenschutzrichtlinien, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Datenschutz-Verträglichkeitsüberprüfung sind im Internet unter www.tsa.gov zu finden.

 

Handgepäck und Gepäck richtig packen

Richtig packen bei Ihrer Reise in die USA: verschärfte Sicherheitsrichtlinien

Seit Oktober 2007:
Flaschen aus dem Duty Free Shop müssen bei Anschlussflügen in den Koffer umgepackt werden.
Lassen Sie sich etwas Platz im Koffer!
Grund für's Umpacken: Nach der Paß-/Zollkontrolle geben Sie für Anschlußflüge das Gepäck sofort wieder ab (sofern es beim Check-in gleich bis zum Zielort durchgecheckt wurde). Danach kann man in den öffentlichen Bereich des Flughafens und muss somit wieder durch die Sicherheitskontrolle, wo keine größeren Flüssigkeitsmengen erlaubt sind.

Koffer packen allgemein

Für das Kofferpacken gilt allgemein: kein Essen oder Getränke (denken Sie daran, dass dieses Essen überprüft werden kann, also angefasst, geöffnet, getestet etc.); wenn möglich, Bücher und Zeitschriften nicht stapeln, sondern verteilen, damit sie nicht unnötig schwer zu erkennen sind.
Schuhe nach oben packen, da sie genauer angeschaut werden und somit nicht unnötig im Koffer 'gekramt' werden muss.
Keine Filme ins aufgegebene Gepäck, da die neuen Durchleuchter ihnen schaden könnten, Geschenke nicht verpackt in Geschenkpapier einpacken, sonst muss dieses Papier extra entfernt werden und Sie müssen neu einpacken.
Persönliche Gegenstände in klare Plastikbeutel, damit sie bei Kontrollen nicht unbedingt angefasst werden müssen.

Für alle Gepäckstücke gilt, dass sie nicht unnötig überpackt sein sollten (im Sinne, dass sich erst jemand auf den Koffer setzen muss, damit er zugeht, denn bei möglicher manueller Kontrolle der Koffer würde solch ein Stück schlecht wieder zugehen.

Dies sind Ratschläge, keine Vorschriften. D.h., wenn man sie beherzigt, wird u.U. keine Notwendigkeit bestehen, das Gepäck zusätzlich per Hand zu durchsuchen.

Der Reisende wird eine Handuntersuchung daran erkennen, dass ein Begleitzettel dem Koffer beiliegt.

Kurze Zusammenfassung: richtig packen...
(Ratschläge gelten für internationale Flüge und inner-amerikanische)

 
  • keine unerlaubten Lebensmittel ins aufgegebene Gepäck. Dinge wie Kaffee, Schokolade, Brot ist ok. Rechnen Sie aber damit, dass bei einer möglichen handdurchsuchung solche Produkte angefaßt werden könnten.
  • nicht 'überpacken'
  • Schuhe nach oben in den Koffer
  • Persönliche Gegenstände in Klarsichtbeutel, damit sie nicht unbedingt von 'Fingern' angepackt werden müssen
  • Bücher und Zeitschriften nicht gestapelt in den Koffer, sondern verteilen
  • kein Film Material in den aufgegebenen Koffer
  • Geschenke nicht eingepackt mitnehmen
  • Scheeren, Taschenmesser und andere scharfe Gegenstände nie ins Handgepäck.

Details findet man auf der Website der TSA, siehe unten.

(Dieser Artikel gehört zum Themenportal: USA Einreise, ESTA, APIS)